Im Zusammenhang mit Ausbreitung des Coronavirus und dem veränderten Ablauf des öffentlichen Lebens kommt es aktuell zu Einschränkungen im gesamten DING-Gebiet.
Die stets aktuellen Informationen zur Corona-Krise finden Sie auf unserer speziellen Seite.
Wir wünschen Ihnen trotz allem gute Fahrt und bleiben Sie gesund!
Ihr DING-Team.
Amtliche Wetterwarnungen für Baden-Württemberg
Amtliche Wetterwarnungen für Baden-Württemberg
Die Wetter-Meldungen werden vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellt
(kue) Aufgrund des verlängerten Corona-Lockdowns fahren die regionalen und städtischen Buslinien sowie die städtischen Straßenbahnlinien im baden-württembergischen Teil des Karlsruher Verkehrsverbunds bis 15.01.2021 nach Ferienfahrplan.
Im linksrheinischen KVV-Gebiet – auf Rheinland-Pfälzer Seite wird ab dem Montag, 11. Januar 2021, wieder nach Schulfahrplan gefahren. Die zusätzlichen Verstärkerbusse kommen aber dort ebenfalls nicht zum Einsatz.
Ab Montag, 18. Januar 2021 wird in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe Land wieder nach dem Schulfahrplan gefahren. Für die Stadtkreise Baden-Baden und Karlsruhe gilt weiterhin der Ferienfahrplan.
Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe reduzieren bereits seit Montag, 11. Januar 2021 zudem Fahrten im Abendverkehr. Grund dafür sind die corona-bedingten Einschränkungen. Ein attraktives Grundangebot für berufstätige Pendler besteht weiterhin. Montags bis sonntags wird der Takt auf den Tramlinien 1 bis 6 am Abend auf einen 30-Minuten-Takt ausgedünnt.
Die Fahrzeiten der Buslinien 24, 47 und 70 werden auf die geänderten Fahrzeiten der Tramlinien angepasst. In den Nächten auf Samstag, Sonn- und Feiertag entfallen weiterhin die Nightliner um 1:30 Uhr, 2:30 Uhr und 3:30 Uhr.
Nicht betroffen von den Anpassungen sind die Stadtbahnlinie S2 sowie sämtliche Stadtbahnen und Nightliner-Angebote der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft. Diese fahren wie gewohnt.
(mue:) Zu den Kreisimpfzentren Heidelsheim und Sulzfeld sind von den Bahnhöfen Bruchsal und Sulzfeld
von Freitag, den 22. Januar 2021 bis einschließlich Freitag, den 5. Februar 2021
zwei halbstündlich verkehrende Busshuttles eingerichtet, die bis unmittelbar zu den Eingängen der Impfzentren führen. Die Fahrpläne sind angehängt. Es gilt der KVV-Tarif.
Ab 06. Februar 2021 wird in größerem Umfang und täglich gefahren. Darauf wird noch separat hingewiesen.
Verlängerter Lockdown ab dem 11. Januar 2021, Busse verkehren bis vsl. 31.01.2021 nach Ferienfahrplan.
Verlängerter Lockdown ab dem 11. Januar 2021, Busse verkehren bis vsl. 31.01.2021 nach Ferienfahrplan.
Zum verlängerten Lockdown heißt es ab dem 11. Januar 2021 und bis auf Weiteres: Ferienfahrplan.
Die Fahrplandaten in der elektronischen Fahrplanauskunft können aufgrund der kurzfristigen Bekanntgabe erst zeitverzögert angepasst werden. Es kommt daher zu fehlerhaften Auskünften und entsprechend falschen Echtzeitangaben bis vorraussichtlich 17. Januar. Wir bitten dies bei der Reiseplanung zu beachten und entschulidgen uns für die Unannnehmlichkeiten.
Die Fahrplandaten werden von Verkehrsverbünden, einzelnen Verkehrsunternehmen, Landratsämter, den deutschen Bundesländern (im Rahmen der DELFI-Zusammenarbeit) sowie der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt. Sie werden - sobald sie verfügbar sind - in die Fahrplanauskunft EFA-BW eingearbeitet. Die Fahrplandaten aus Luxemburg werden von der "Platte-forme de données Luxembourgeoise" zur Verfügung gestellt (https://data.public.lu) Die Fahrplandaten aus Frankreich werden vom "centre d’études et d’expertise sur les risques, l’environnement, la mobilité et l’aménagement" zur Verfügung gestellt (http://www.passim.info)
Die verwendeten Fahrplandaten werden ohne inhaltliche Prüfung in die Fahrplanauskunft übernommen; für die Richtigkeit der gerechneten Fahrtauskünfte übernimmt die NVBW keine Gewähr.
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Für den Zeitraum ab dem 13. Dezember 2020 ("Jahresfahrplan 2021") stehen derzeit noch nicht alle Daten zur Verfügung; daher sind die Fahrtauskünfte zum Teil nicht vollständig. Sobald die Daten zur Verfügung stehen, werden Sie in EFA-BW eingepflegt.
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Bitte beachten Sie: einige der Fahrplandaten haben andere Gültigkeitsdauer als andere; somit kann es dazu kommen, dass für ein etwas weiter in der Zukunft gelegenes Datum derzeit nicht alle betreffenden Fahrplandaten vorliegen!
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Bitte beachten Sie: EFA-BW berechnet grundsätzlich den schnellsten Weg! Wenn Sie eine andere Berechnung haben wollen (beispielsweise "nur mit Bus" oder umstiegsfreie Fahrten, auch wenn sie länger dauern), können Sie dies durch Anwählen der "Erweiterten Eingabe", und dort unter "Weitere Optionen" einstellen.
Bitte beachten Sie, dass es auch unterjährig zu Fahrplanänderungen kommen kann!
bodo Verkehrsverbund: ab dem 25.01.2021 gilt die geänderte Maskenpflicht in Baden-Württemberg. Zusätzlicher Hinweis: Ab 01.02.201 gilt wieder der Schulfahrplan
Ab dem 25.01.2021 gilt die geänderte Maskenpflicht in Baden-Württemberg. Ab 01.02.201 gilt wieder der Schulfahrplan
Bund und Länder haben neue Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 15. Februar beschlossen. Eine frühere Öffnung von Schulen und Kitas ist möglich, jedoch abhängig vom Infektionsgeschehen der kommenden Tage. Unabhängig einer Entscheidung für oder gegen Schulöffnungen, wird der Fahrplan ab Montag, den 1. Februar auf den sogenannten Schulfahrplan umgestellt. Somit wird wieder das volle Angebot gefahren. Einzige Ausnahme: Es verkehren keine zusätzlichen Schülerverstärker-Kurse. Bis zum 1. Februar gilt noch der FERIENFAHRPLAN.
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